Aufbau einer Feststellanlage Feststellanlagen bestehen lediglich aus fünf Bauteilen – dem Rauch- oder Thermoschalter, dem Türhaftmagneten und der entsprechenden Ankerplatte, der Handauslösung sowie dem Netzgerät. Somit sind zur Ansteuerung der Feststellvorrichtung keine externen Schaltgeräte oder Zentralen erforderlich. |
|
![]() |
|
Rauch- oder Thermoschalter dienen zur Detektion eines Brandes und lösen im Anforderungsfall die Feststellvorrichtung aus. Dadurch veranlassen die Türhaftmagnete oder die elektrischen Türschließer das Schließen der Wandöffnung und damit das Feststellen des betroffenen Brandabschnittes. Manuell kann über den Druckknopftaster die Auslösung des Feuerschutzabschlusses veranlasst werden. Das Netzgerät versorgt die Rauch- und Thermoschalter sowie den Türhaftmagneten mit Strom.
Feststellanlagen sind Prüfpflichtige Anlage und müssen gemäß DIBt mindestens ein mal pro Jahr von einer zertifizierten Person geprüft werden. |